LIZENZBEDINGUNGEN FR SOFTWARE DER ELEKTRONISCHEN LEITSPINDEL
ROCKETRONICS.DE - LOUIS SCHREYER

Im Folgenden wir die Firma Rocketronics.de, Inh. Louis Schreyer als "LIZENZGEBER" der Software bezeichnet.

I. Nutzungsrechte

1. Der LIZENZGEBER gewhrt dem Kunden ein entgeltliches, zeitlich nicht befristetes und nicht ausschlieliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der in dieser Archiv enthaltenen SOFTWARE (nachstehend "SOFTWARE genannt) Die Lieferung des Quellcodes gehrt nicht zum Lieferumfang.

2. Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung der SOFTWARE im Rahmen eines normalen Gebrauchs. Dieser umfasst die SOFTWARE-Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden der SOFTWARE in die dafr vorgesehenen Steuergerte des Lizenzgebers und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Der Kunde darf insbesondere keinerlei nderungen und bersetzungen oder weitere Vervielfltigungen der SOFTWARE vornehmen, auch nicht teilweise oder vorbergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Eine unzulssige Vervielfltigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. nderungen, zu denen der LIZENZGEBER nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann ( 39 Abs. 2 UrhG), sind statthaft.

3. Die Nutzung der SOFTWARE auf Hardware die nicht vom LIZENZGEBER hergestellt wurde ist untersagt.

4. Der LIZENZGEBER ist Inhaber smtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der SOFTWARE sowie der dazugehrenden Benutzerdokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der SOFTWARE befinden, drfen weder verndert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.

5. Der Kunde darf die SOFTWARE weder zurckentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren noch disassemblieren. Im brigen bleiben  69d, 69e UrhG unberhrt.

II. Gewhrleistung

1. Der LIZENZGEBER gewhrleistet - gem den Vorschriften der  434 ff BGB -, da die SOFTWARE mit den von FIRMA in der zugehrigen Programm-Dokumentation aufgefhrten Spezifikationen bereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach den derzeitigen Stand der Technik der vllige Ausschluss von SOFTWAREfehlern nicht mglich. 

2. Der LIZENZGEBER wird Fehler der SOFTWARE, welche die bestimmungsgeme Benutzung nicht nur unerheblich beeintrchtigen, berichtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt nach Wahl des LIZENZGEBERS, je nach Bedeutung des Fehlers, durch die Lieferung einer verbesserten SOFTWARE-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm des  LIZENZGEBERS im Rahmen der Fehlerberichtigung angebotene neue SOFTWARE-Version zu bernehmen, es sei denn, dies fhrt fr ihn zu unzumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

3. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Fehlerberichtigung eine Herabsetzung der Lizenzgebhr zu verlangen oder von dem Vertrag kostenfrei zurckzutreten. Bei Rcktritt wird der Kunde die Hardware mit der enthaltenen SOFTWARE an den LIZENZGEBER zurcksenden.

4. Die Gewhrleistungsfrist betrgt 12 Monate ab Lieferung der SOFTWARE








